Austauschfreiheit wird verlängert

Die während der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Abgaberegeln für Arzneimittel haben sich bewährt. Kurz vor Auslauf der Regelung am 7. April sollen nun einige Paragrafen aus der Sars-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung an die Reform des UDP-Gesetzes (UDP = Unabhängige Patientenberatung Deutschlands) angehängt werden, welches Anfang April in Kraft treten könnte. Apotheken können aufatmen, denn ohne diese schnelle Umsetzung würde sich die Situation für die Patienten angesichts der Lieferengpässe Mitte April dramatisch verschlechtern. Abweichungen von den Rabattvertragsregelungen und Ausnahmen von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung werden nun höchstwahrscheinlich zeitnah und zeitlich befristet übernommen.

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https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheken-duerfen-austauschfreiheiten-vorerst-behalten-139012/?utm_source=E-Mail&utm_medium=Newsletter&utm_campaign=PZ-online_Sondernewsletter-13-03-2023

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