Apotheker fordern seit längerem eine höhere Vergütung, mehr Spielraum beim lieferengpassbedingten Austausch von Arzneimitteln sowie weniger Bürokratie.
Nun hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Plenum der Länder eine Beschlussempfehlung für die erste Beratung des Lieferengpass-Gesetzes im Bundesrat am 12. Mai 2023 vorgelegt, die diese Themen aufgreift.
Um die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen, solle die Bundesregierung mit den Ländern neue Finanzierungskonzepte für die Apotheken erarbeiten. Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Arzneimittelpreisverordnung zu aktualisieren, um Inflation oder Lohnkostensteigerungen zu kompensieren und die Vergütung für die Apotheken anzupassen.
Konkrete Anträge beziehen sich auf die Begrenzung von Retaxationen, die Ausweitung der Rabattvertragsvergabe für eine EU-Produktion sowie die Abschaffung bürokratischer Verfahren, wie beispielsweise die Präqualifizierung bei Hilfsmitteln.
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