Ein zentrales Anliegen der Apotheken ist ihr Versorgungsauftrag. Doch wie lässt sich eine gute Versorgung definieren und wie viele Apotheken sind dafür notwendig?
Bei der Beantwortung dieser Fragen spielen viele Faktoren eine Rolle. Dazu gehören zum Beispiel die Erreichbarkeit – ein Weg von mehr als 6 km soll nach Apothekenbetriebsordnung verhindert werden. Des Weiteren ein stabiles Versorgungsnetzt, um Sicherheit bei Störungen zu gewährleisten und verschiedene Spezialisierungen zu ermöglichen. Neben solchen einzelnen Faktoren müssen aber auch die realen Versorgungssituationen betrachtet werden.
Unterversorgung droht bereits
Aktionen wie „Der letzte Kittel“, über die die Tagesthemen am 30.03.2023 berichteten, zeigen jedoch, dass die Unterversorgung bereits droht. Um einer drohenden oder bestehenden Unterversorgung entgegenzuwirken, muss die Honorierung der Apotheken überdacht werden. Neben einer Erhöhung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel wird die Einführung eines Strukturhonorars diskutiert.
In diesem Zusammenhang setzt sich die ABDA für ein einheitliches Strukturhonorar als Entgelt für die Betriebsbereitschaft und Erbringung der Basisleistungen der Vor-Ort-Apotheken ein. Während die ABDA ein pauschales Honorar in gleicher Höhe für alle Apotheken vorschlägt, signalisiert die Politik eher Interesse an einer gezielten Förderung für versorgungskritische Apotheken.
Es gibt also sowohl viele Motive als auch viele Möglichkeiten für ein Strukturhonorar. Ein pauschales Strukturhonorar erscheint einfacher umzusetzen, kann allein aber eine drohende lokale Unterversorgung nicht ausgleichen. Bei einer gezielten Förderung drohen Ungerechtigkeit und Fehlanreize, wenn die Auswahlkriterien nicht mit Bedacht gewählt werden. Einen Königsweg gibt es nicht.
Weitere Informationen
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2023/daz-13-2023/strukturhonorar-eine-gute-idee
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