Elektronische Abrechnung bei pharmazeutischen Dienstleistungen

Seit 2022 dürfen Apotheken ihren Kund*innen fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Bisher wurden die pDL, wie beispielsweise die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, über einen Sonderbeleg in Papierform abgerechnet.

Seit 1. Februar 2024 ist nun eine elektronische Abrechnung möglich. Ab April wird das elektronische Verfahren gar verpflichtend. Es erfolgt die Erstellung eines elektronischen Abgabe- sowie Abrechnungsdatensatzes analog zum E-Rezept. Apotheken sollen sich bei Fragen an ihre Softwareanbieter wenden.

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Weitere Informationen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/abrechnung-vollstaendig-elektronisch-moeglich-145248/

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