Erneut Verzögerungen beim E-Rezept

Seit dem 1. Juli 2023 können Versicherte ihr E-Rezept über 3 Wege einlösen: über eine App, einen Papierausdruck und über ihre elektronische Gesundheitskarte eGK. Zum 1. Januar 2024 sollte die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel über das E-Rezept flächendeckend verpflichtend werden. Doch nun könnte es erneut zu Verzögerungen kommen.

Grund hierfür ist das aktuelle Haushaltschaos und die knappe Terminplanung im Bundestag zum Jahresende. Ob die letzten Lesungen zum Digitalgesetz noch vor der Weihnachtspause stattfinden können, ist unklar.

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Weitere Informationen:

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/bmg-e-rezept-kommt-mit-verspaetung/

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