Falscher Zuzahlungsstatus auf dem E-Rezept – was tun?

Besonders zu Beginn des Jahres ist auf Kassenrezepten vermehrt ein falscher Zuzahlungsstatus vermerkt. Eine Befreiung aus dem Vorjahr gilt nicht mehr. Viele Patienten haben noch keine Befreiung für das neue Jahr bei ihrer Krankenkasse beantragt oder eine neue Befreiung noch nicht in der Arztpraxis vorgezeigt.

Bisher konnte die Apotheken einen Formfehler wie ein falsches Kreuz beim Zuzahlungsstatus einfach heilen. Wurde ein gültiger Befreiungsausweis vorgelegt, konnte ein Hinweis darauf mit Datum und Unterschrift abgezeichnet das Problem beheben.

Muss nun bei falschem Status jedes Mal ein neues E-Rezept angefordert werden? Die Gematik gibt Entwarnung. „Die Apotheke kann einen abweichenden Zuzahlungsstatus in den Abgabedaten notieren, wenn dieser bei der Erstellung der Verordnung fehlerhaft erfasst wurde,“ so eine Sprecherin der Gematik. Voraussetzung ist allerdings, dass ein gültiger Befreiungsausweis vorgelegt wird. Dann kann der Zuzahlungsstatus über die Zusatzattribute Gruppe 15 korrigiert werden. Eine qualifizierte Signatur ist hierfür nicht nötig. So können auch PTA die Korrektur durchführen.

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Weitere Informationen:

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/zuzahlung-beim-e-rezept-aendern/

 https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/07/14/wie-koennen-apotheken-beim-e-rezept-den-zuzahlungsstatus-aendern

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